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Kommunen brauchen verlässlichen Überforderungsschutz


Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat in Kooperation mit der Freiherr vom Stein-Akademie ein grundlegendes Rechtsgutachten zum „Grundgesetzlichen Überforderungsschutz kommunaler Selbstverwaltung“ vorgelegt. Verfasser des Gutachtens ist der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Ministerpräsident a.D. Peter Müller.

Das Gutachten kommt zu dem klaren Ergebnis, dass Kommunen nach dem Grundgesetz Anspruch auf eine angemessene finanzielle Mindestausstattung besitzen und durch Bund und Länder nicht überfordert werden dürfen. Damit wird das verfassungsrechtliche Prinzip der Konnexität – „Wer bestellt, bezahlt“ – erneut bestätigt und rechtlich untermauert.

Angesichts wachsender Aufgaben und steigender finanzieller Belastungen fordert der DStGB eine verlässliche rechtliche und finanzielle Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Präsident Ralph Spiegler und Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger betonten bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin, dass ein wirksamer Überforderungsschutz für Städte und Gemeinden unverzichtbar sei, um die kommunale Handlungsfähigkeit und damit die Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens zu sichern.

Das vollständige Gutachten steht ab sofort auf der Website der Freiherr vom Stein Akademie sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zum Download bereit: